Nutzen Sie unsere PDF-Kündigungsvorlage, um schnell und unkompliziert die Kündigung Ihres Osttiroler Boten Abonnements selbst zu erstellen – ohne Anmeldung!
Osttiroler Bote Kündigung – was ist zu beachten?
Ein Abonnement des Osttiroler Boten können Sie in der Regel ganz bequem innerhalb der Vertragslaufzeit Ihres Abos kündigen, indem Sie die Kündigungsfrist beachten. Diese ist unabdingbar, damit sich Ihr Vertrag nicht um eine weitere Abolaufzeit verlängert.
Zeitschriften-Abonnements haben im Normalfall eine Kündigungsfrist von 3 Monaten oder weniger zum Ende der Vertragslaufzeit. Stellen Sie sicher, wann Ihr Abo ausläuft und senden Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf eine Kündigung an den Osttiroler Bote Verlag.
Sie können auch von Ihrem Recht der Sonderkündigung Gebrauch machen. Dies ist der Fall, wenn der Verlag seinen vertraglich vereinbarten Pflichten nicht nachgekommen ist, oder in Ausnahmefällen wie schweren Unfällen (z.B. Erblindung) oder Tod des Abonnementen.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie die Kündigungsfrist verstreichen lassen, kann es passieren, dass Ihr Vertrag sich stillschweigend um ein weiters Abointervall verlängert.
Osttiroler Bote Kündigung erstellen – so geht’s
Alle Kündigungsschreiben auf jetzt-kuendigen.de sind fertige PDF Muster Vorlagen! Sie benötigen kein Office-Programm - Sie sollten allerdings einen kostenlosen PDF Reader haben, um die Datei öffnen zu können.
2. Drucken Sie das ausgefüllte PDF Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem Namen unter "Mit freundlichen Grüßen"
3. Frankieren Sie einen Briefumschlag und verschicken den Ausdruck an die auf der Kündigung angegebene Anschrift. Fertig!
Nun müssen Sie nur noch die Kündigungsbestätigung abwarten und Ihr Vertrag ist gekündigt. Ihr Vertrag läuft dann nur noch bis zum bestätigten Beendigungszeitpunkt.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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