Nutzen Sie unser PDF-Kündigungsformular, um schnell und unkompliziert die Kündigung Ihres Handyvertrags selbst zu erstellen – ohne Anmeldung!

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Kündigung Handyvertrag – was ist zu beachten?

Es gibt viele Gründe, warum Sie Ihren Mobilfunkanbieter wechseln möchten, sei es aufgrund eines zu teuren Tarifs, zu wenig Datenvolumen oder zu langsamer Internetverbindung. Vielleicht locken andere Anbieter mit neuen und attraktiven Angeboten. Doch bedenken Sie: Ein einfacher Anruf reicht nicht aus, um Ihren alten Handyvertrag zu kündigen.

Um Ihren Handyvertrag wirksam zu beenden, ist eine schriftliche Kündigung in der Regel notwendig. Diese kann entweder per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Der Umfang des Kündigungsschreibens selbst kann dabei unkompliziert sein, solange Ihr Kündigungswunsch deutlich und klar ausgedrückt wird. Unserer Kündigungsvorlage enthält alle relevanten Infos und Formalitäten.

Kündigen Sie Ihren Handyvertrag immer fristgerecht. Dazu müssen Sie die geltende Kündigungsfrist beachten. Diese richtet sich nach dem ausgewählten Tarif sowie der vereinbarten Laufzeit des Handyvertrags. Innerhalb dieser Laufzeit und unter Beachtung der Kündigungsfrist ist dieser jederzeit kündbar. Der Handyvertrag läuft dann nur noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit und verlängert sich nicht automatisch.

Erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit Hilfe unserer Vorlage und geben Sie unbedingt Ihre Vertragsnummer, Kundennummer sowie Ihre Handynummer an. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder online im Kundenportal Ihres Anbieters.

Handyvertrag Kündigungsfrist beachten

Grundsätzlich haben Handyverträge mit fester Bindung eine Kündigungsfrist von 1 Monat.
Die zuvor geltende Kündigungsfrist von drei Monaten für ältere Verträge wurde im Jahr 2018 durch einen Gerichtsentscheid in einem Musterprozess abgeschafft.

Wichtig: Die einmonatige Kündigungsfrist gilt stets für das Ende der Vertragsbindung. Wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist, kann der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden.

Sollten Sie jedoch keinen bestehenden Vertrag mehr haben, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Handyvertrag monatlich zu kündigen, ohne eine längere Bindung eingehen zu müssen.

Viele Mobilfunkanbieter achten auf das Datum, an dem die Kündigung bei ihnen eingeht. Das Versanddatum oder das Datum des Poststempels spielen dagegen oft keine Rolle. Planen Sie daher einen zeitlichen Puffer für die Zustellung des Kündigungsschreibens ein, um die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten.

Handyvertrag Mobilfunknummer mitnehmen

Möchten Sie Ihren Mobilfunkanbieter wechseln, aber Ihre Handynummer behalten? Mit einem Antrag auf Rufnummernportierung, auch NÜV-Information oder NÜVI genannt, können Sie Ihre bestehende Mobilnummer für Ihren neuen Handyvertrag übernehmen. Beachten Sie jedoch die folgenden wichtigen Änderungen aufgrund der Novellierung des TKG:

  • Seit dem 1. November 2021 ist die Rufnummernmitnahme für Verbraucher kostenfrei . Sie müssen lediglich Ihre Daten und die zu übertragende Rufnummer im Antragsformular für die NÜV-Information angeben.
  • Seit dem 1. Mai 2022 beendet die Rufnummernmitnahme automatisch Ihren alten Vertrag. Sie müssen Ihren alten Vertrag nicht mehr separat kündigen. Der Tag, an dem die Telefonnummer übertragen wird, gilt als Kündigungszeitpunkt.

Achtung: Alle bestehenden Vereinbarungen mit Ihrem alten Anbieter  (Mindestvertragsdauer, Grundentgelte) gelten weiterhin. Sie haben jedoch das Recht, die Fortführung Ihres alten Vertrages zu verlangen, und Ihr alter Anbieter stellt Ihnen dann eine neue Telefonnummer zur Verfügung.

Handyvertrag schriftlich kündigen

Viele Mobilfunkanbieter in Österreich bieten zahlreiche Kündigungsmöglichkeiten an. Neben eigenen Kündigungsformularen online gibt es bei manchen Providern auch die Möglichkeit telefonisch oder online im Kundenportal zu kündigen. Um sicherzugehen, dass die Kündigung Ihres Handyvertrags auch fristgerecht zugestellt wird, sollten Sie am besten schriftlich kündigen. Hier empfiehlt sich insbesondere ein Einschreiben mit Rückschein. Außerdem sollten Sie in jedem Fall – auch bei einer Kündigung per Fax oder E-Mail – eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern.

Handyvertrag Sonderkündigungsrecht

Eine außerordentliche Sonderkündigung Ihres Handyvertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, etwa bei der Nichterbringung vereinbarter Leistungen, wie z.B. dauerhafte Störung des Handyempfangs oder wiederholte fehlerhafte Abrechnungen oder im Todesfall des Vertragsinhabers. Legen Sie in letzterem Fall Ihrem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis bei. Einen Umzug ins Ausland akzeptieren nicht alle Provider als Grund für eine außerordentliche Kündigung. Informieren Sie sich hierzu in Ihren Vertragsunterlagen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Anbieters.

Handyvertrag Kündigung erstellen – so geht’s

 

Alle Kündigungsschreiben auf jetzt-kuendigen.de sind fertige PDF Muster Vorlagen! Sie benötigen kein Office-Programm - Sie sollten allerdings einen kostenlosen PDF Reader haben, um die Datei öffnen zu können.

1. Tragen Sie Ihre Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein. Ihr Daten tauchen nur auf der aktuellen Datei auf. Sie werden nicht gespeichert.

Kündigung drucken 2. Drucken Sie das ausgefüllte PDF Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem Namen unter "Mit freundlichen Grüßen"

Kündigung verschicken

3. Frankieren Sie einen Briefumschlag und verschicken den Ausdruck an die auf der Kündigung angegebene Anschrift. Fertig!

Dieses PDF Formular sollte mit allen gängigen Browsern funktionieren. Es kann zu einem Problem der Anzeige auf mobilen Geräten ohne entsprechendes Plugin kommen.
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Nun müssen Sie nur noch die Kündigungsbestätigung abwarten und Ihr Vertrag ist gekündigt. Ihr Vertrag läuft dann nur noch bis zum bestätigten Beendigungszeitpunkt.

Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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