Festnetz / DSL Kündigung
Nutzen Sie unsere PDF-Kündigungsvorlage, um schnell und unkompliziert die Kündigung Ihres Festnetz- bzw. DSL-Vertrags selbst zu erstellen – ohne Anmeldung!
Festnetz / DSL Kündigung – was ist zu beachten?
Sie verfügen über einen Festnetz- bzw. DSL-Vertrag bei einem Anbieter wie A1, Drei oder Vodafone und möchten diesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen? Dann müssen Sie zunächst in Ihren Vertragsunterlagen überprüfen, ob eine Mindestlaufzeit mit entsprechender Kündigungsfrist vereinbart wurden.
Erstellen Sie die Kündigung Ihres Festnetz-/DSL-Vertrags mit Hilfe unserer Vorlage, unterschreiben Sie diese eigenhändig oder digital und denken Sie daran Ihre Kundennummer anzugeben.
DSL Kündigung erstellen – so geht’s
Alle Kündigungsschreiben auf jetzt-kuendigen.de sind fertige PDF Muster Vorlagen! Sie benötigen kein Office-Programm - Sie sollten allerdings einen kostenlosen PDF Reader haben, um die Datei öffnen zu können.2. Drucken Sie das ausgefüllte PDF Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem Namen unter "Mit freundlichen Grüßen"
3. Frankieren Sie einen Briefumschlag und verschicken den Ausdruck an die auf der Kündigung angegebene Anschrift. Fertig!
Nun müssen Sie nur noch die Kündigungsbestätigung abwarten und Ihr Vertrag ist gekündigt. Ihr Vertrag läuft dann nur noch bis zum bestätigten Beendigungszeitpunkt.
Festnetz /DSL Kündigungsfrist
Je nachdem ob Sie eine Mindestvertragslaufzeit bzw. einen Kündigungsverzicht von z.B. 12 oder 24 Monaten für Ihren Festnetz- /DSL-Vertrag vereinbart haben, kann dieser erst nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums beendet werden. Für Ihre schriftliche Kündigung gilt dann eine entsprechende Kündigungsfrist von etwa einem bis drei Monaten. Wenn Sie über einen unbefristeten Festnetz- /DSL-Vertrag verfügen, ist dieser in der Regel flexibel monatlich kündbar.
Festnetz /DSL schriftlich kündigen
Die meisten Telekommunikationsanbieter akzeptieren ausschließlich schriftliche Kündigungen. Erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit Hilfe unserer Vorlage und senden Sie dieses per Post, Fax oder E-Mail an den Kundenservice. Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben unbedingt Ihre Kundennummer an. In manchen Fällen ist jedoch ebenfalls eine Kündigung online über das Kundenportal Ihres Anbieters oder sogar telefonisch über eine Hotline möglich. Informieren Sie sich am besten beim Kundenservice Ihres Anbieters über Ihre Kündigungsmöglichkeiten.
Festnetz /DSL Sonderkündigungsrecht
Eine außerordentliche Sonderkündigung Ihres Festnetz- /DSL-Vertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Dies kann z.B. die nicht ausschließlich begünstigende Änderung der AGB oder Entgeltbestimmungen durch Ihren Anbieter sein. Hierfür ist allerdings in der Regel ein entsprechender schriftlicher Nachweis erforderlich und Sie sind auf die Kulanz Ihres Anbieters angewiesen. Im Todesfall des Kunden kann der Festnetz- bzw. DSL-Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Festnetz /DSL kündigen wegen Umzug
Eine Kündigung Ihres Festnetz-/DSL-Vertrags wegen Umzugs ist in der Regel nicht notwendig, d.h. eine Adressänderung ist völlig ausreichend. Nur wenn Ihr Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen an Ihrem neuen Wohnort nicht zur Verfügung stellen kann, ist eine Sonderkündigung ohne Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungsfristen möglich.
Festnetz /DSL-Anschluss Rufnummer mitnehmen
Wenn Sie Ihren Festnetz- bzw. DSL-Vertrag kündigen und Ihre Rufnummer zum neuen Telekommunikationsanbieter mitnehmen möchten, dann müssen Sie zunächst bei Ihrem bisherigen Anbieter eine Anfrage über die Nummernübertragungsinformation stellen. Sobald die NÜVI vorliegt, können Sie diese an Ihren neuen Anbieter weitergeben, der dann die Rufnummernportierung in die Wege leitet. Anschließend können Sie die Kündigung Ihres Festnetz- bzw. DSL-Vertrags abschicken.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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